Zahnarztpraxis Domin

Ihr Zahnarzt in Pulheim Sinthern

Corona. Pandemie. Covid 19. 

Die Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen.

Wir als Praxis dokumentieren den Impf- oder Teststatus aller Patienten, Besucher und Mitarbeitenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das unser Team jeden Patienten abfragt, kontrolliert und dokumentiert. Dies ist eine Vorgabe durch die Gesundheitsämter und soll so bei positiven Kontakt eine bessere Nachverfolgung möglicher Betroffener hilfreich sein.

Bitte betreten Sie die Praxis nur unter folgenden Voraussetzungen.:

- Als symptomfreier Patient ist jeder Status zulässig.

- Die Empfehlung der Schutzverordnung lautet : 

   Betreten nur mit korrekter FFP2 Maske

- Nur gesunden und symptomfreien Patienten und Besuchern ist der Zutritt gestattet

- Begleitungen von Kindern unter 6 dürfen unabhängig ihres G-Divers-           Status ihr Kind begleiten, wenn sie eine korrekt sitzende FFP2 Maske     tragen.

- Begleitungen von Kindern über 6 dürfen die Kinder begleiten, wenn sie           ihre  FFP2-Maske/medizinische Maske tragen, und entsprechende Nachweise über Impfung oder Negativ-Testung vorlegen können, oder sich als gesetzlicher   Betreuer/Begleiter ausweisen können. (Geschäftsfähigkeit, Aufklärung,   Gesundheitsfürsorge)

- Begleitungen von Menschen mit Defiziten (körperlich, geistig oder                       attestierte Begleitung z.B. durch Schwerbehindertenausweis) dürfen mit in     das Behandlungszimmer

- Begleitungen im täglichen Bedarf, gemeinsamer Touren oder Händchen-           Halter und Mutbegleiter dürfen nun nach entsprechendem Impfnachweis oder tagesaktuellem Negativtest haben, wieder mit in die Praxis und in das Behandlungszimmer. 

Corona. Positiv - und Zahnschmerzen. 

Was tun?

Bitte wenden Sie sich ausserhalb der Praxiszeiten an die Uniklinik Köln: 

Zahnklinik. 

Robert-Koch-Str. 10 / Kerpener Str. 32

50931 Köln

Tel. 0221- 47886618

Dort wird man Ihnen nach den Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung voraussichtlich klinisch helfen können. Die hierfür erforderliche Voll-Schutzkleidung steht in den Zahnarztpraxen ohne klinische Anbindung nicht ausreichend zur Verfügung.

Während der normalen Öffnungszeiten wird unser Team mit Ihnen eine Besuchsberechtigung einer hierfür vorgesehenen medizinischen Einrichtung erstellen. Eine Behandlung von Covid-19 Patienten mit akutem Krankheitsstadium (positiv) ist von der Zahnärztekammer nicht vorgesehen.